Brandy
Brandy und Weinbrand sind Spirituosen. Weinbrand ist EU-weit ein geschützter Begriff für eine Spirituose, deren Alkoholinhalt vollständig aus Wein stammen muss. Der Alkoholgehalt des ursprünglichen Weindestillats beträgt 52 -86% Vol. Alkohol. Der Mindestalkoholgehalt muss 38% Vol. betragen.
Brandy und Weinbrand sind Spirituosen. Weinbrand ist EU-weit ein geschützter Begriff für eine Spirituose, deren Alkoholinhalt vollständig aus Wein stammen muss. Der Alkoholgehalt des ursprünglichen Weindestillats beträgt 52 -86% Vol. Alkohol. Der Mindestalkoholgehalt muss 38% Vol. betragen.
Brandy und Weinbrand müssen mindestens sechs Monate in Eichenholzfässern, deren Inhalt unter 1000Litern Fassungsvermögen liegt, reifen und bei größeren Fässern dauert der Reifeprozess mindestens zwölf Monate.
Aromazusätze sind verboten. Je nach Herstellungsland dürfen zur Abrundung des Geschmacks Vanilleschoten zugesetzt werden. Auch der Zusatz von bis 3% Vol. Zucker sowie Zuckercouleur ist erlaubt, da Farbe kein Qualitätsmerkmal ist.
Nicht unter den EU-rechtlichen Begriff von Brandy und Weinbrand fallen weißer Weinbrand und Fruchtbrandys, portugiesischer Portwein und spanischer Sherry.